Verschiedene Arten von Ursachen können den Bedarf entstehen lassen, eine Genitaloperation durchführen zu lassen. Zum einen sind dies Personen, die angeben, im falschen Körper geboren zu sein und ab einem bestimmten Zeitpunkt in ihrem Leben nun nicht nur den Alltag, sondern auch ihren Körper im Sinne des jeweils anderen Geschlechtes auch sichtbar gestalten und definieren zu wollen. Auch sind Personen betroffen, die aus erblichen Gründen bereits (wenn auch ansatzweise) mit den Merkmalen beider Geschlechter gleichzeitig ausgestattet sind, sich aber in ihrem Selbstverständnis nur einem Geschlecht zuwenden wollen, was sie auch durch eine diesbezüglich orientierte Operation zum Ausdruck bringen. Eine weitere Möglichkeit sind Krebserkrankungen sowie Unfälle, die bei ursprünglich gesunden Geschlechtsteilen einen operativen Behandlungsbereich aufwerfen – oder auch eine große bekannte Palette an (angeborenen oder auch altersbedingten) sexuellen Funktionsstörungen. In diesen Zusammenhängen haben sich Kenntnisse und ärztliche Fertigkeiten der plastischen (Sexual-)Chirurgie angehäuft und werden auch weiterhin gelehrt und tradiert, sodass der Nachfrage nach einer reinen Schönheitschirurgie (ohne medizinischen Anlass) rein ambulant entgegenkommen werden kann.

Insbesondere Frauen bringen nämlich ihr Selbstwertgefühl mit der (sich gesund entwickelten) Form ihres Genitalbereichs in Verbindung – entspricht Letztere nicht ihren Vorstellungen, fragen sie nach einer operativen Korrektur, um Selbstkonzept und Körperform (die sich insbesondere in den benannten Körperregionen durch natürliche Alterung, hormonelle Außeneinflüsse, Geburten, Gewichtsschwankungen o. ä. ändern kann) durch einen Eingriff in Einklang zu bringen. Diese psychisch bedingte Abwehrhaltung der eigenen Körperform gegenüber kann so weit gehen, dass der eigene Intimbereich als “unästhetisch” erkannt wird – eine solche Wertung bzw. innere Projektion bereitet dann den Betroffenen Schwierigkeiten, unbefangen mit einem Partner intim zu werden (es entsteht “gestörtes” oder auch “dysfunktionales” Verhalten in diesem Bereich) oder auch bestimmte öffentliche Einrichtungen wie Solarien, Saunen oder Schwimmbäder aufzusuchen; sogar von Befangenheiten bei generellen Sportarten (auch Radfahren) kann hier die Rede sein.

Da an dieser Stelle eine Veränderung des Selbstkonzeptes von den Patientinnen zumeist nicht als gangbar abgewiesen wird, bleibt es nur, “sich den Körper so richten zu lassen”, dass dieser dem unverrückbaren Selbstkonzept entsprechen möge. Dies ist akzeptiert und kann mit einer behandelnden Ärztin bis ins Detail vorab vereinbart werden, die genaue Instruktionen benötigt, um den “modellierbaren” Wünschen der Kundin bzw. Patientin hier zu entsprechen. Nach einer Intimoperation treten regelmäßig Schwellungen, Rötungen, vorübergehende Taubheitsgefühle sowie ebensolche Überempfindlichkeiten auf, auch von Entzündungen oder Nachblutungen kann hier durchaus die Rede sein.

Das Mindestalter für entsprechende Eingriffe nun ist in der Bundesrepublik auf 18 Jahre gesetzt worden, die Anästhesie wird für die bis zu dreistündigen ambulanten Operationen lokal gesetzt. Vier Tage werden die Patientinnen mit dem üblichen Duschen pausieren, bis zu einem Monat lang mit der Ausübung körperlich anstrengender und fordernder Tätigkeiten wie Sport z. B. Es gehört jedoch zu der Behandlung als solche, dass mit den Patientinnen alternative Möglichkeiten zum Erwerb des körperlichen Ganzheitsempfindens ohne psychische Schwierigkeiten besprochen werden – wie andere operative Eingriffe auch, bedürfen die der reinen Schönheit wegen der sorgfältigen Kosten-, Nutzen- sowie Risikoabwägung. Wobei hier als “Investition” nicht nur die von den Krankenkassen nicht erstatteten Beträge eine Rolle spielen, sondern auch der Energieverbrauch bzw. der unübersehbare Heilungsverlauf als Anforderungen an den menschlichen Körper, vor die dieser im Rahmen einer Operation stets gestellt wird.