Bei einem Magenballon handelt es sich nicht um einen chirurgischen Eingriff. Tatsächlich ist dies ein Ballon (aus Silikon bzw. Kunststoff), der mittels einer Magenspiegelung (“Gastroskopie”) in den Magen verbracht wird und dort mit einer Kochsalzlösung (steril) aufgefüllt wird. Dann ist der Ballon (im Idealfall) zu groß, um in angrenzende Organe (Darm, Speiseröhre) einzudringen und kann frei im Magen schwimmen. Durch den Ballon ist der Magen bereits in einer Weise vorgefüllt, sodass es nicht viel an Nahrungsmittelmenge braucht, um für den Patienten ein Sättigungsgefühl zu erzielen. Während des 25-minütigen, ambulanten Eingriffs wird der Patient in einen Dämmerschlaf versetzt, der 24 Stunden im Anschluss das eigene Autofahren verhindert. Dem Eingriff folgen immer Unwohlsein, Übelkeit, Erbrechen – drei Tage lang wird von körperlicher Betätigung abgeraten, dann jedoch – so die einschlägigen Quellen – ist uneingeschränkt Sport möglich, auch etwa Reiten, Tennis und Tauchen (dies jedoch nur bis zu einer Tiefe von 40 Metern).
Kein Magenballon wird erlaubt, wenn die Krankengeschichte (“Anamnese”) des Patienten zentral folgende Themen aufweist: In seinem Leben sind bereits zu irgendeinem Zeitpunkt
(a) Magengeschwüre aufgetreten oder es gibt therapeutische Akten über
(b) Ess- und Brechstörungen (“Bulimie”). Weiterhin wird ein Magenballon nicht bei
(c) psychisch labilen, therapierten oder geschwächten Patienten angewandt – genauso wenig bei jenen, die bereits (d) an ihren Verdauungsorganen gesundheitlich geschädigt oder behandelt wurden oder werden.
(d) Schwangerschaften vermeiden die Behandlung mit einem Magenballon ebenfalls, bei
(e) Alkohol-, Nikotin- oder Drogenabhängigkeiten wird ebenso darauf verzichtet wie bei medizinisch indizierter Einnahme von
(f) Blutverdünnungsmedikamenten bzw. Blutgerinnungshemmern.
Im ersten Vierteljahr, so wurde bisher beobachtet, nahmen Patienten häufigerweise zwei Drittel der Menge an Körpergewicht ab, die sie vor dem Eingriff an Abnahmeziel mit dem behandelnden Mediziner vereinbart bzw. fixiert haben. Im darauf folgenden Vierteljahr konnte dann das verbleibende Drittel an Abnahmemenge noch überwunden werden. Der Eingriff wird bei entsprechend vermögenden Patienten auf Nachfrage, nach ausführlicher Beratung und Anamnese sowie nach grundlegender durchgeführt, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Jedoch ist – aus medizinischer Sicht – tatsächlich niemals eine wirkliche Indikation vorhanden (Ausnahme: Patienten erleiden durch Unfälle oder Krebserkrankungen Schädigungen bzw. Verlusterscheinungen bezüglich ihres Sättigungsempfindens): In Deutschland übernimmt keine Krankenkasse die Kosten einer solchen Behandlung – in Höhe von mehreren Tausend Euro mit der Begründung, Abnehmen sei durch günstigere Psycho- und Ernährungstherapie-Einheiten zu bewerkstelligen und bedürfen keiner teureren bzw. auch risikobehafteteren Eingriffe. Denn Risiken bestehen bei einer solchen ärztlichen Behandlung in der Weise, dass der Magenballon ungeplanterweise in den Darm sinkt, diesen verschließt und dadurch erst überhaupt einen Operationsbedarf aufwirft. Länger als ein halbes Jahr kann ein Magenballon nicht genutzt werden – bis dahin besteht generell das Risiko, dass dieser Geschwüre und Druckschäden an der Magenwand erzeugt oder der Ballon seine Flüssigkeit verliert (die dann in einem ähnlich kostspieligen Eingriff erst wieder nachgefüllt werden könnte). Bei luftgefüllten Magenballons, die ebenfalls angewendet werden, kann die Luft entweichen und dann nicht nachgefüllt werden, sondern sie müssen durch eine weitere Magen- und Darmspiegelung kostenaufwendig endgültig entsorgt werden. In einem solchen Fall müsste dann die doppelte Menge eines hohen Normalpreises für ein gescheitertes “Projekt” verbucht werden, für das Alternativen mit minimalem Ausgabenkonzept zur Verfügung gestanden hätten.