Adipositas ist die genetische Veranlagung, bei der Aufnahme bestimmter Speisen an Körperumfang rasch zuzunehmen. Um diesen Effekt zu verringern, stehen zunächst einmal Ernährungsstrategien bis hin zu strikten Diäten zur Verfügung und werden entsprechend auch angeraten. Jedoch diese als “konservativ” bezeichneten Methoden gelten dann als gescheitert, wenn sie einen “Body Mass Index” von 35 bis 40 nicht verringern. Das heißt: Teilt man die Kilo-Angabe des Körpergewichts durch das Quadrat der Körpergröße, ergibt sich die sogenannte Körpermassenzahl des BMI und diese muss einer bestimmten Vorüberlegung entsprechen.

Ein Magenband wird nun unter der oben genannten Bedingung eingesetzt – dies ist eine chirurgische Maßnahme zur dauerhaften Reduktion des Übergewichts. Indem der Magendurchmesser eingeengt wird, kann dies generell zur Erleichterung der Beschwerden führen. In einer Operation legt man ein Silikonband in den Bauch hinein und windet es um den Magen des Patienten – der Radius ist veränderbar, indem sich innerhalb des Bandes Flüssigkeit befindet, die dann entsprechend hinein- oder hinausgepumpt werden kann.

Deutsche Krankenkassen übernehmen nur dann die Kosten, wenn der Body Mass Index größer als 40 ist und diese Kondition begleitet wird von Gelenkerkrankungen, Diabetes, Bluthochdruck oder Herzkrankheiten. Dabei gilt: Alle anderen (ernährungsbedingten) Behandlungsmethoden müssen völlig (nach nachweislich ernsthaftem Bemühen des Patienten unter ärztlicher Aufsicht) ausgeschöpft sein, das Risiko der Operation darf nicht höher sein als das einer anderen Methode. Der Patient muss seit mehr als fünf Jahren unter starkem Übergewicht leiden und nicht jünger als 18 sowie nicht älter als 60 Jahre alt sein. Der Patient darf weder an Schilddrüsen- noch an Nierenfehlfunktion leiden.

Als entscheidende Bedingung ist ebenso zur Erstattung angegeben: Der Patient muss völlig über Nutzen, Risiko, Einzelschritte, Alternativoptionen, Nach- und Nebenwirkungen eines solchen Eingriffs fachlich kompetent aufgeklärt worden sein. Als erfolgreich gilt ein solcher Eingriff, wenn das Ursprungsgewicht um 16 Prozent verringert wurde – und gleichzeitig depressive Stimmungsperioden des Patienten abnehmen bzw. vollständig verschwinden.

Die tägliche Nahrungsaufnahme wird durch diese Maßnahme begrenzt – um ein Drittel wird der Magen “verkleinert”: eine Art Vormagen von maximal einem drittel Liter entsteht. Dieser füllt sich schnell, sättigt den Patienten ohne Verzögerung. Generell kann nur noch wenig gegessen werden. Gefahren hierbei sind, dass das Magenband beim Tragen in das Gewebe einschneidet, den Magen völlig verschließt, Infektionen begünstigt, Erbrechen herbeiführt. Ebenfalls wird – wie stets – eine entsprechende Vollnarkose von bis zu zwei Stunden vom menschlichen Organismus als sehr belastend nachempfunden. Diese ist, wie üblich, mit einer zweiwöchigen Vorbereitungspflicht des Patienten verbunden, die ein Verbot von Nikotin, Alkohol sowie Aspirin fordert und bereits länger im Voraus gehaltene Fitness gebietet, damit das jeweilige Immunsystem die Operation vertragen würde. Weiterhin würde auch kein Magenband den Konsum von (bei Adipositas) stark gesundheitsgefährdenden Nahrungsmitteln verbieten: Gemeint sind hier

unverhältnismäßige Mengen an Kohlehydraten wie bei sogenanntem “Junk-Food”.

Wie bei allen Eingriffen dieser Art, besteht die Aufgabe eines seriösen Mediziners bei einer entsprechenden Konsultation darin, eher für einen Patienten nach Alternativen zu suchen, bzw. eine entsprechende Operation wirklich erst dann durchzuführen, wenn feststeht, dass es um einen sonst völlig stabilen, kräftigen Patienten geht ohne Alkoholprobleme oder Autoimmunerkrankungen. Genau die bedenkliche Risikotendenz, dass entweder eine Operation Risiken erst entstehen lassen könnte oder überhaupt nur eine gefährliche Symptombehandlung darstellt (und mehr nicht), macht auch Krankenkassen zögerlich, die mehrere Tausend Euro hohen Behandlungskosten hier zu übernehmen.